Rate Brief ENDE

BoJ zieht die Tohoku-Fazilitaet zurueck, wirksam Ende Mai 2027

Auf der geldpolitischen Sitzung vom 17. und 18. September 2026 hat der Policy Board der Bank von Japan ein Paket aus vier Aenderungen an den Bedingungen seiner liquiditaetszufuehrenden Geschaefte beschlossen. Erklaertes Ziel ist die reibungslose Durchfuehrung der Marktoperationen; veroeffentlicht wurde das Dokument am 18. September 2026.

Gemeinsam ist allen vier Aenderungen ein einziger Satz zur Verzinsung. Der Kreditzins ist kuenftig der Durchschnitt der in Absatz 4 der Bedingungen der Complementary Deposit Facility genannten Saetze — Beschluss des Policy Board vom 29. Januar 2016 — bemessen zum Zeitpunkt der Auszahlung und ueber die Laufzeit des Kredits. Das gilt nun fuer das Klimageschaeft, fuer das Geschaeft zugunsten von Instituten in Katastrophengebieten und fuer den nicht ueber Auktionen bepreisten Zweig der Geschaefte gegen Sicherheitenpool.

Beim Klimageschaeft bleibt es bei einer Obergrenze von 50 Billionen Yen insgesamt; je Geschaeftspartner ist der Betrag auf dessen ausstehende qualifizierende Anlagen oder Kredite mit mindestens einem Jahr Restlaufzeit begrenzt und in keinem Fall hoeher als 10 Billionen Yen.

Die dritte Anlage ist die bemerkenswerte. Unter der Ueberschrift der benannten Katastrophen wird das grosse Erdbeben in Ostjapan gestrichen und durch keine ersetzt, und die daran haengende Obergrenze von einer Billion Yen faellt mit. Diese beiden Absaetze werden am 31. Mai 2027 wirksam; die Zinsaenderung und die neu gefasste Zweckbestimmung galten sofort. Bereits ausgezahlte Kredite behalten ihre bisherigen Bedingungen bis zur Faelligkeit.

BoJ zieht die Tohoku-Fazilitaet zurueck, wirksam Ende Mai 2027
BoJ zieht die Tohoku-Fazilitaet zurueck, wirksam Ende Mai 2027 — Rate Brief

Was das bedeutet

In einem Dokument geschehen zwei verschiedene Dinge, und sie gehoeren nicht zusammengelesen.

Die Zinsaenderung ist Aufraeumen mit Wirkung. Vier zu verschiedenen Zeiten gebaute Fazilitaeten hatten verschiedene Preisklauseln; danach verweisen sie alle auf dieselbe Bezugsgroesse, fixiert in dem Moment, in dem das Geld hinausgeht, statt mit dem mitzulaufen, was die jeweilige Klausel einmal formuliert hatte. Das macht den Betrieb einheitlicher und schliesst aus, dass sich zwischen ihnen versehentlich ein Abstand auftut. Eine Veraenderung des Niveaus ist es nicht.

Die Katastrophenklausel ist der inhaltliche Punkt. Eine nach dem Maerz 2011 geoeffnete Fazilitaet wird zurueckgefahren — nicht abgeschafft, denn der Rahmen bleibt bestehen und kann durch Beschluss einer geldpolitischen Sitzung auf eine kuenftige Katastrophe gerichtet werden, aber seiner Benennung entleert. Der Aufschub bis Ende Mai 2027 und die Regel, dass laufende Kredite ihre alten Bedingungen behalten, sind die Mechanik eines Auslaufens statt einer Kuendigung.

Nichts davon beruehrt den Leitzins, die Richtlinie fuer die Marktoperationen oder das Tempo der Anleihekaeufe, und nichts davon ist als Signal dazu zu lesen. Das Dokument aendert Betriebsregeln, und es bezeichnet sich selbst als Verwaltungsakt.

Geschrieben von Victoria Shinder.