Rate Brief ENDE

EZB bewertet private Sicherheiten ab 30. November nach dem zweitbesten Rating

Die Europäische Zentralbank hat am 29. September Änderungen ihrer Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik veröffentlicht, die ab 30. November 2026 im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung gelten. Damit werden Beschlüsse, die der EZB-Rat in den vergangenen 19 Monaten angekündigt hatte, rechtlich umgesetzt.

Am folgenreichsten ist die Ratingregel. Ab 30. November nutzt das Eurosystem das zweitbeste Rating der anerkannten Ratingagenturen, um über die Notenbankfähigkeit privater Vermögenswerte als Sicherheit und über den Abschlag zu entscheiden. Das betrifft unbesicherte und gedeckte Bankanleihen, Anleihen nichtfinanzieller Unternehmen und Schulden öffentlicher Stellen außerhalb des Euroraums. Für den öffentlichen Sektor des Euroraums bleibt das beste Rating maßgeblich. Angekündigt wurde das im Februar 2025.

Die Abschlagstabelle selbst wird nach der im November 2025 angekündigten Überprüfung des Risikokontrollrahmens aktualisiert. Ziel ist laut EZB angemessener Risikoschutz und Konsistenz bei weiterhin ausreichender Verfügbarkeit von Sicherheiten; dazu gehören verfeinerte Abschläge für Papiere, die Banken für eigene Verbindlichkeiten nutzen, und feinere Abschläge für einzelne Kreditforderungen je nach Tilgungsart.

Zwei Übergangsregeln laufen aus. Kreditforderungen, die nicht alle allgemeinen Anforderungen erfüllen, aber eine Covid-19-Staatsgarantie aus dem temporären Rahmen tragen, bleiben nur bis Ende 2026 notenbankfähig, wie im Juni angekündigt. Und wie im Juli beschlossen, wechseln Finanztöchter nichtfinanzieller Konzerne in die Abschlagskategorie III ihrer Muttergesellschaften und unterliegen dem Klimafaktor.

EZB bewertet private Sicherheiten ab 30. November nach dem zweitbesten Rating
EZB bewertet private Sicherheiten ab 30. November nach dem zweitbesten Rating — Rate Brief

Warum das wichtig ist

Der Wechsel vom besten zum zweitbesten Rating ist eine Verschärfung am Rand: Ein Papier mit einem starken und einem schwächeren Rating wird nach dem schwächeren beurteilt, was Abschlag oder Notenbankfähigkeit ändern kann. Banken, die sich mit Unternehmens- und Bankanleihen beim Eurosystem refinanzieren, haben zwei Monate, um ihre Sicherheitenpools zu prüfen.