EU erhebt ab 1. November eine Bearbeitungsgebühr von 2 € pro Paket
Ab Sonntag, dem 1. November, kostet jedes Paket, das in die Europäische Union kommt, unabhängig vom Warenwert eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro, berichtete Euronews am 30. Oktober. Zahlen müssen Plattformen, Verkäufer oder Transporteure, erhoben wird die Gebühr von den 27 Mitgliedstaaten; 75 % gehen in den EU-Haushalt, 25 % bleiben bei den nationalen Behörden.
Sie kommt zu einer Abgabe von 3 Euro auf Kleinsendungen unter 150 Euro hinzu, die seit Juli gilt. Diese Abgabe ist befristet und soll bis 2028 bleiben, wenn ein neues Zoll-IT-System laufen soll. Ein von Euronews zitierter EU-Beamter grenzte beides ab: Bei der Abgabe gehe es um gleiche Wettbewerbsbedingungen, damit alle Waren den geschuldeten Zoll zahlen; die Gebühr decke die Kosten der Kontrollen, weil der Onlinehandel den Zoll unverhältnismäßig belaste.
Laut Europäischer Kommission sank die Zahl der Kleinpakete in die EU zwischen Juli und September nach Einführung der Abgabe um 60 %, doch täglich kommen weiterhin rund 5 Millionen Pakete an. 2024 stammten 91 % dieser Sendungen aus China, überwiegend über Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress. Im September schlug die Kommission Regeln vor, nach denen für Produkte von Online-Marktplätzen stets ein Wirtschaftsakteur in der EU rechtlich verantwortlich sein soll; im Mai verhängte sie gegen Temu eine Strafe von 200 Millionen Euro wegen gefährlicher Spielzeuge und fehlerhafter Ladegeräte.

Was das bedeutet
Bei einem Paket im Wert von 20 Euro machen beide Beträge zusammen 5 Euro aus, ein Viertel des Preises, noch vor der Mehrwertsteuer. Genau darum geht es: Die Maßnahmen zielen auf die Wirtschaftlichkeit des Einzelversands aus Lagern in Übersee. Auf die Verbraucherpreise wirkt das eng begrenzt, aber in Kategorien wie billiger Kleidung und Accessoires sichtbar; für den EU-Haushalt entsteht eine kleine neue Einnahmequelle an der Grenze.